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Was tun bei einem Unfall im Ausland? 11.07.2011

Haben Sie einen Unfall im Ausland rufen Sie in jedem Fall die Polizei, auch wenn keine Personen verletzt wurden. Diese kann Ihnen helfen, wenn es Probleme beim Austausch von Daten (Name, Anschrift, etc.) gibt und die Schadenabwicklung mit der Versicherung des Unfallgegners verläuft reibungsloser, wenn es eine Aufnahme des Schadens durch die Polizei gibt.
Wichtig: Hat die Polizei den Schaden aufgenommen, verlangen Sie eine Kopie des Protokolls.

Unser Tipp: Führen Sie immer einen europäischen Unfallbericht im Handschuhfach bei sich.

Bei einem Sachschaden füllen Sie mit dem Unfallgegner den europäischen Unfallbericht aus. Unterschreiben Sie diesen nur, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie alles verstehen und der Unfallhergang korrekt beschrieben ist.

Unser Tipp: Machen Sie mit einer Wegwerfkamera, die Sie im Handschuhfach verwahren oder einer Handykamera Fotos der beschädigten Fahrzeuge und der Umgebung (Referenzpunkte, wie Bäume, Straßenschilder, etc.).

Wichtig: Setzen Sie sich auf jeden Fall so schnell wie möglich mit der Porsche Versicherung in Verbindung um die weitere Vorgangsweise zu besprechen.
Haben Sie an Ihrem Urlaubsort Zugang zum Internet, können Sie den Schaden über das Online-Schadenmeldungsformular auf unserer Webseite direkt an die Porsche Versicherung melden.

Müssen oder möchten Sie den Schaden im Ausland reparieren lassen, bringen Sie das Auto nach Rücksprache mit der Porsche Versicherung zur nächstgelegenen Vertragswerkstatt unserer Konzernmarken. In den Mobilitätsunterlagen zu Ihrem Fahrzeug finden Sie eine Notrufnummer unter der Sie rund um die Uhr Informationen dazu erhalten.

Unser Tipp: Bei Reparatur in einer Vertragswerkstatt unserer Konzernmarken zahlen Sie nur den halben Selbstbehalt - auch im Ausland.

Sicherheit im Urlaub 13.05.2011

Der Diebstahl oder Verlust von Dokumenten, Geld und Kreditkarten oder ein Unfall im Ausland kann einem den schönsten Urlaub verderben. Damit Sie möglichst entspannt mit diesen Situationen umgehen können, haben wir ein dazu paar Tipps für Sie zusammengestellt.

Haben Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren oder er wurde gestohlen, erstatten Sie als erstes bei der örtlichen Polizei im Urlaubsort eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige. Mit dieser können Sie sich in der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) einen Notpass ausstellen lassen. Gibt es in Ihrem Urlaubsland keine österreichische Vetretungsbehörde, können Sie sich auch an die Vertretung jedes anderen EU-Mitgliedsstaates wenden.

Haben Sie Ihren Führerschein im Ausland  verloren oder er wurde gestohlen, gibt Ihnen die örtliche Polizei Informationen über die jeweiligen Bestimmungen Ihres Urlaublandes. In jedem Fall sollten Sie eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige erstatten.

Tipp: Nehmen Sie Kopien von Reisepass und Führerschein in den Urlaub mit und bewahren Sie diese getrennt von den Originaldokumenten auf.

Haben Sie Ihr Bargeld oder Ihre Kreditkarte verloren oder sie wurden gestohlen, lassen Sie Ihre Bankomat- und Kreditkarten sofort sperren. Bei jedem Kreditkartenanbieter gibt es eine kostenlose Hotline über die Sie rund um die Uhr Ihre Karten sperren lassen können. Notieren Sie sich diese Nummern bevor Sie in den Urlaub fahren.

In finanziellen Notsituationen können Ihnen auch die Vertretungsbehörden weiterhelfen. Dies gilt jedoch nur in unverschuldeten Notlagen, nicht um z.B. eine Urlaubsverlängerung oder zusätzliche Einkäufe zu finanzieren.

Sicherheitstipps gegen Pkw-Einbruch 11.05.2011

Schützen Sie Ihr Fahrzeug gegen Diebstahl

Nicht nur im Ausland, sondern leider auch im Inland werden immer mehr Pkw aufgebrochen und gestohlen. Ein Fahrzeug-Diebstahl bringt zahlreiche Unannehmlichkeiten mit sich, wie mühsame Behördenwege, den Verlust persönlicher Gegenstände und den vorzeitigen Reiseabbruch.

Unsere Tipps für mehr Sicherheit für Ihr Fahrzeug

  • Eine hochwertige Alarmanlage bietet einen guten Schutz vor Autodieben
  • Für hochpreisige Fahrzeuge empfehlen wir zusätzlich den Einbau eines GPS-Ortungssystems, z.B. Satalarm
  • Im Auto dürfen keine Reserveschlüssel verwahrt werden. Auch Dokumente, insbesondere der Zulassungsschein, sollten nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden.
  • Am Urlaubsort sollte das Auto auf bewachten Parkplätzen oder in Hotelgaragen geparkt werden
  • Verwenden Sie sichtbare Barrieren, wie z.B. Lenkrad oder Pedalsperren

Wichtig:

  • Sperren Sie das Auto immer ab und schließen Sie auch die Fenster vollständig.
  • Lassen Sie keine Dokumente, wie Fahrzeugpapiere und Reisepass sowie Laptops, Kameras und andere Wertgegenstände im Auto.
  • Nicht nur das mobile Navigationsgerät sollten Sie beim Verlassen des Autos mitnehmen, sondern auch die Halterung.
  • Nach dem Zusperren der Zentralverriegelung per Fernbedienung sollten Sie unbedingt prüfen ob die Türen tatsächlich versperrt sind. Funkblocker, die von manchen Kriminellen eingesetzt werden, können ein Verriegeln verhindern.

 

Aus für Auslandsleasing ab 1.1.2010 01.01.2008

Der Rat der EU-Finanzminister hat am 4. Dezember 2007 das endgültige Aus für Auslandsleasing beschlossen. Für das Kfz-Leasing ist ab 2010 der Sitz des Leasingnehmers für die Besteuerung maßgeblich (bisher Sitz des Leasinggebers).

Der Vorsteuerabzug für in Deutschland geleaste Pkw ist daher ab 2010 nicht mehr möglich. Bis 2010 gilt die bestehende Regelung.

 Österreich hat allerdings mit Zustimmung des EU-Mehrwertsteuer-Ausschusses die "Eigenverbrauchsbesteuerung" bis zum Geltungsbeginn des EU-MWSt-Paketes verlängert. Für die im Ausland geleasten Pkw ist daher lt. Finanzministerium auch in Österreich USt abzuführen.

Österreichische Unternehmer haben die USt in Erwartung eines Urteiles des Europäischen Gerichtshofes, mit dem die österreichische Eigenverbrauchssteuer offiziell für EU-widrig erklärt werden sollte, bisher nicht bezahlt. Aufgrund der Einigung der EU wird dieses Urteil aller Voraussicht nach jedoch nicht mehr kommen.

Es besteht keine Rechtssicherheit darüber, ob die Eigenverbrauchsbesteuerung zu Recht erfolgt oder EU-widrig ist. Diese ungeklärte Situation birgt für Auslandsleasingnehmer Streuerrisken. Die Nichtabführung der österreichischen USt kann zu Säumniszuschlägen und Finanzstrafverfahren führen. Werden Auslandsleasingverträge gegenüber dem Finanzamt offen gelegt, ist mit zeitaufwändigen und kostspieligen Verwaltungsverfahren mit ungewissem Ausgang zu rechnen.
Darüber hinaus muss auch berücksichtigt werden, dass die Geltendmachung der VSt in Deutschland administrativen Aufwand und Kosten verursacht.