Was tun bei einem Unfall im Ausland? 11.07.2011
Haben Sie einen Unfall im Ausland rufen Sie in jedem Fall die Polizei, auch wenn keine Personen verletzt wurden. Diese kann Ihnen helfen, wenn es Probleme beim Austausch von Daten (Name, Anschrift, etc.) gibt und die Schadenabwicklung mit der Versicherung des Unfallgegners verläuft reibungsloser, wenn es eine Aufnahme des Schadens durch die Polizei gibt.
Wichtig: Hat die Polizei den Schaden aufgenommen, verlangen Sie eine Kopie des Protokolls.
Unser Tipp: Führen Sie immer einen europäischen Unfallbericht im Handschuhfach bei sich.
Bei einem Sachschaden füllen Sie mit dem Unfallgegner den europäischen Unfallbericht aus. Unterschreiben Sie diesen nur, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie alles verstehen und der Unfallhergang korrekt beschrieben ist.
Unser Tipp: Machen Sie mit einer Wegwerfkamera, die Sie im Handschuhfach verwahren oder einer Handykamera Fotos der beschädigten Fahrzeuge und der Umgebung (Referenzpunkte, wie Bäume, Straßenschilder, etc.).
Wichtig: Setzen Sie sich auf jeden Fall so schnell wie möglich mit der Porsche Versicherung in Verbindung um die weitere Vorgangsweise zu besprechen.
Haben Sie an Ihrem Urlaubsort Zugang zum Internet, können Sie den Schaden über das Online-Schadenmeldungsformular auf unserer Webseite direkt an die Porsche Versicherung melden.
Müssen oder möchten Sie den Schaden im Ausland reparieren lassen, bringen Sie das Auto nach Rücksprache mit der Porsche Versicherung zur nächstgelegenen Vertragswerkstatt unserer Konzernmarken. In den Mobilitätsunterlagen zu Ihrem Fahrzeug finden Sie eine Notrufnummer unter der Sie rund um die Uhr Informationen dazu erhalten.
Unser Tipp: Bei Reparatur in einer Vertragswerkstatt unserer Konzernmarken zahlen Sie nur den halben Selbstbehalt - auch im Ausland.