Direktsparen - Einlagensicherung

Ist die Porsche Bank Mitglied der österreichischen Einlagensicherung der Banken?

Die Porsche Bank ist Mitglied bei der gesetzlichen Sicherungseinrichtung der Banken und Bankiers, der Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft m.b.H. ( Einlagensicherung).

Bis zu welcher Höhe sind meine Einlagen gesichert?

Die Einlagen natürlicher Personen sind pro Einleger mit einem Höchstbetrag von EUR 100.000,- gesichert.

Gilt die Einlagensicherung pro Konto/Sparbuch oder pro Person?

Die Einlagensicherung gilt immer pro Einleger (natürliche oder juristische Person) unabhängig davon wie viele Konten oder Sparbücher dieser besitzt.

Ich habe ein Konto/Sparbuch bei der Bank x und eines bei der Bank y. Was ist im Fall des Konkurses beider Banken?

Ab dem 1.1.2010 gilt die Einlagensicherung gilt bei beiden Banken bis zu einer Einlagenhöhe von je EUR 100.000,-.

Welche Einlagen sind von der Einlagensicherung umfasst?

Die Einlagensicherung umfasst alle Guthaben auf Konten oder Sparbüchern, wie Gehalts- und Girokonten (z.B. Ihr Referenzkonto), Termingelder (z.B. Direktsparen Fix Konto) oder täglich fälliges Geld (z.B. Direktsparen Flexibel Konto).

Kann eine Bank aus der Einlagensicherungsgesellschaft austreten?

Eine Bank ist gesetzlich verpflichtet, eine ununterbrochene Einlagensicherung zu gewährleisten. Daher ist ein Austritt aus der Einlagensicherungsgesellschaft nicht möglich.

Welche Einleger sind nicht gesichert?

Nicht gesichert sind z.B. Guthaben von:

  • Öffentlich-Rechtlichen Institutionen
  • Investmentgesellschaften, Pensionsfonds, u.ä.
  • Unternehmen (inkl. Genossenschaften und Vereinen), die die Voraussetzungen für große Kapitalgesellschaften lt. § 221 Unternehmensgesetzbuch (UGB) erfüllen

Weitere Ausnahmen finden Sie im § 93 Abs. 5 Bankwesengesetz (BWG)

Gibt es einen Selbstbehalt?

Natürliche Personen müssen keinen Selbstbehalt zahlen.