FAQ - Unternehmen

In welchen Fällen muss der wirtschaftliche Eigentümer angegeben werden?

Die Angabe des wirtschaftlichen Eigentümers ist bei OG, KG, EG, GmbH, GmbH&Co KG, GesnbR, Genossenschaften, nicht börsennotierten AG, Vereinen und Stiftungen verpflichtend.

Warum ist die Angabe des wirtschaftlichen Eigentümers notwendig?

Als Bank sind wir an die Vorschriften des Bankwesengesetzes (BWG) gebunden. Durch die im Gesetz (§ 40 BWG) enthaltenen Sorgfaltspflichten sind wir verpflichtet unsere Kunden aufzufordern uns den wirtschaftlichen Eigentümer bekannt zu geben. Sie als Kunde müssen uns diese Information schriftlich bestätigen.

Warum muss ich das Selbstauskunftsformular ausfüllen?

Der Gesetzgeber verlangt von uns als Bank eine schriftliche Bestätigung unserer Kunden über den wirtschaftlichen Eigentümer - eine Information aus dem Firmenbuch reicht nicht aus.

Was passiert, wenn ich nicht über den wirtschaftlichen Eigentümer Auskunft gebe?

Die Bearbeitung Ihres Antrages wird sich dadurch verzögern, da wir ohne diese Auskunft keinen Vertrag erstellen dürfen.

Was ist der Unterschied zwischen einem zivilrechtlichen und einem wirtschaftlichen Eigentümer?

Bei der Feststellung des zivilrechtlichen Eigentümers werden die Kontrollrechte nicht berücksichtigt. Beim wirtschaftlichen Eigentümer tut das der Gesetzgeber schon.

Was versteht man unter Stimmrecht?

Darunter versteht man die Befugnis des Mitglieds einer Gesellschaft zur Teilnahme an der Willensbildung durch Beschlüsse. Die Ausübung des Stimmrechts erfolgt in der Regel im Rahmen der Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung.

Was sind Kontrollrechte?

Durch Kontrollrechte kann die Unternehmenspolitik beeinflusst und Entscheidungen im Unternehmen mitbestimmt werden.

Müssen alle wirtschaftlichen Eigentümer genannt werden oder nur jene mit mehr als 25% Beteiligung/Kontrollrechte?

Es müssen alle wirtschaftlichen Eigentümer genannt werden. Auch jene mit weniger als 25% Beteiligung, wenn sie durch die Ausübung ihrer Kontrollrechte/Stimmrechte mehr als 25% Einfluss erreichen. Die Kontrollrechte/Stimmrechte ergeben sich aus dem Gesellschaftervertrag und können von uns nicht ermittelt werden, da uns dieser nicht bekannt ist.

Wie muss die Selbstauskunft ausgefüllt sein?

Mit den genauen Legitimationsdaten inklusive der Kontrollrechte/Stimmrechte.

Was ist zu tun, wenn es keinen wirtschaftlichen Eigentümer mit mehr als 25% Beiteiligung/Kontrollrechte gibt?

In diesem Fall kreuzen Sie das bitte in der Selbstauskunft an und senden diese firmenmäßig gezeichnet an die Porsche Bank zurück.