Wartungsvertrag

€ffizient mobil durch wirtschaftlich sinnvolle Wartung.

3 Arten des Wartungsvertrages:

  • Der fixe Wartungsvertrag
    Einfach budgetierbar und risikolos:
    Mit dieser Variante lagern Sie Verwaltung und Risken dank garantierter Reparaturkosten an die Porsche Bank aus. Sie profitieren von gleichbleibenden Monatspauschalen und einer fairen Kilometer-Endabrechnung. Eine großzügige Regelung mit 5.000 Freikilometern gibt Ihnen zusätzlichen Spielraum. In Kombination mit dem Operating Leasing budgetieren Sie Ihre Fuhrparkkosten exakt.
  • Der abrechenbare Vertrag mit Monatspauschale
    Istkosten-Abrechnung mit minimaler Verwaltung:
    Auch hier sichern Sie sich gleich bleibende Monatskosten und entsprechende Budgetierbarkeit. Zu Vertragsende gibt es eine faire Istkosten-Abrechnung, bei der die tatsächlichen Wartungs- und Reparaturkosten den Plankosten gegenübergestellt und abgerechnet werden.
    Der Belegfluss ist minimal.
  • Der abrechenbare Vertrag mit Aufwandsverrechnung
    Auslagerung der Reparaturabwicklung: Hier finanziert die Porsche Bank anfallende Wartungs- und Reparaturarbeiten vor (durchschnittlich 14-tägiges Agio für den Kunden). Am Monatsende erfolgt eine Istkosten-Abrechnung mit dem Vorteil einer Rechnungsadresse.
    Gleichzeitig erhalten Sie eine Aufstellung aller Wartungsarbeiten.

 

Der Leistungsumfang im Detail


Ein Wartungsvertrag umfasst

  • alle Wartungs- und Servicedienste laut Herstellervorschrift
  • Verschleißreparaturen (inkl. Material)
  • § 57a Überprüfungen
  • Öle und Schmiermittel laut Herstellervorschrift
  • Detaillierte Abrechnung der monatlichen Reparaturkosten durch Buchungsanzeige
  • Veranlassung der Sicherstellung von Teilen, wenn die Schadensursache nicht eindeutig im Verschleiß liegt (z.B. Haar-Riss im Motor)

Optional bieten wir Ihnen:

  • Reifenersatz von Sommer- und Winterreifen bei Erreichen der gesetzlichen Mindestprofiltiefe (inkl. Montage und Auswuchten bei Ersatz bzw. Umrüsten)
  • Einmalig Stahlfelgen für Winterreifen ab einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten
  • Depot für Winter- bzw. Sommerreifen (nach Vereinbarung)

Nicht inbegriffen sind

  • Reparaturen auf Grund unsachgemäßer Behandlung, Missachtung der Betriebsanleitung oder Unfallschäden
  • Abschleppkosten
  • Beschädigungen an der Innenverkleidung und Tapezierung
  • Lack- und Rostschäden
  • Gewährleistungs- und Garantiemängel
  • Öl- und Kleinreparaturen zwischen den Wartungsintervallen (z.B. Frostschutzmittel, Reinig