Wartungsvertrag
€ffizient mobil durch wirtschaftlich sinnvolle Wartung.
3 Arten des Wartungsvertrages:
- Der fixe Wartungsvertrag
Einfach budgetierbar und risikolos:
Mit dieser Variante lagern Sie Verwaltung und Risken dank garantierter Reparaturkosten an die Porsche Bank aus. Sie profitieren von gleichbleibenden Monatspauschalen und einer fairen Kilometer-Endabrechnung. Eine großzügige Regelung mit 5.000 Freikilometern gibt Ihnen zusätzlichen Spielraum. In Kombination mit dem Operating Leasing budgetieren Sie Ihre Fuhrparkkosten exakt.
- Der abrechenbare Vertrag mit Monatspauschale
Istkosten-Abrechnung mit minimaler Verwaltung:
Auch hier sichern Sie sich gleich bleibende Monatskosten und entsprechende Budgetierbarkeit. Zu Vertragsende gibt es eine faire Istkosten-Abrechnung, bei der die tatsächlichen Wartungs- und Reparaturkosten den Plankosten gegenübergestellt und abgerechnet werden.
Der Belegfluss ist minimal. - Der abrechenbare Vertrag mit Aufwandsverrechnung
Auslagerung der Reparaturabwicklung: Hier finanziert die Porsche Bank anfallende Wartungs- und Reparaturarbeiten vor (durchschnittlich 14-tägiges Agio für den Kunden). Am Monatsende erfolgt eine Istkosten-Abrechnung mit dem Vorteil einer Rechnungsadresse.
Gleichzeitig erhalten Sie eine Aufstellung aller Wartungsarbeiten.
Der Leistungsumfang im Detail
Ein Wartungsvertrag umfasst
- alle Wartungs- und Servicedienste laut Herstellervorschrift
- Verschleißreparaturen (inkl. Material)
- § 57a Überprüfungen
- Öle und Schmiermittel laut Herstellervorschrift
- Detaillierte Abrechnung der monatlichen Reparaturkosten durch Buchungsanzeige
- Veranlassung der Sicherstellung von Teilen, wenn die Schadensursache nicht eindeutig im Verschleiß liegt (z.B. Haar-Riss im Motor)
Optional bieten wir Ihnen:
- Reifenersatz von Sommer- und Winterreifen bei Erreichen der gesetzlichen Mindestprofiltiefe (inkl. Montage und Auswuchten bei Ersatz bzw. Umrüsten)
- Einmalig Stahlfelgen für Winterreifen ab einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten
- Depot für Winter- bzw. Sommerreifen (nach Vereinbarung)
Nicht inbegriffen sind
- Reparaturen auf Grund unsachgemäßer Behandlung, Missachtung der Betriebsanleitung oder Unfallschäden
- Abschleppkosten
- Beschädigungen an der Innenverkleidung und Tapezierung
- Lack- und Rostschäden
- Gewährleistungs- und Garantiemängel
- Öl- und Kleinreparaturen zwischen den Wartungsintervallen (z.B. Frostschutzmittel, Reinig