Häufige Fragen zur Reiseschutz-Versicheurng
Wo bin ich versichert?
Sie sind weltweit versichert. Medizinische Leistungen sind nur im Ausland versichert. Das Land, in dem Sie einen Wohnsitz oder eine Sozialversicherung haben, gilt als Inland.
Welche Verpflichtungen habe ich?
Ein Versicherungsfall ist unverzüglich zu melden und der Schaden möglichst gering zu halten. An der Feststellung des Sachverhaltes ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Originalbelege zu überlassen. In der Reisekranken-Versicherung müssen Sie vor einem stationären Aufenthalt oder einem Krankenrücktransport unverzüglich Kontakt mit unserer 24-Stunden-Notrufzentrale aufnehmen.
Wann und wie zahle ich?
Die Jahresprämie ist fristgerecht im Voraus gemäß der vereinbarten Zahlungsart zu zahlen.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Ein Versicherungsfall ist unverzüglich zu melden und der Schaden möglichst gering zu halten. An der Feststellung des Sachverhaltes ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Originalbelege zu überlassen. In der Reisekranken-Versicherung müssen Sie vor einem stationären Aufenthalt oder einem Krankenrücktransport unverzüglich Kontakt mit unserer 24-Stunden-Notrufzentrale aufnehmen.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Der Vertrag kann jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Versicherungsfall vorzeitig gekündigt werden.