Kfz-Rechtsschutz
Gegenstand der Rechtsschutz-Versicherung ist die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers und die Übernahme der dabei entstehenden Kosten im versicherten Umfang.
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Gegenstand der Rechtsschutz-Versicherung ist die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers und die Übernahme der dabei entstehenden Kosten im versicherten Umfang.