Motorbezogene Steuer berechnen » schnell & einfach | Porsche Bank

Motorsteuerrechner

Schnell und einfach motorbezogene Versicherungssteuer berechnen und den idealen Anmeldezeitpunkt ermitteln.

Jetzt neu ab 1.April: Berechnen Sie die motorbezogene Versicherungssteuer auch für Ihre Elektroautos und Plug-In Hybride. 

Motorbezogene Versicherungssteuer einfach erklärt

Die motorbezogene Versicherungssteuer ist eine gesetzlich vorgeschriebene Abgabe, die bei der Anmeldung eines Kraftfahrzeugs gemeinsam mit der Haftpflichtversicherung erhoben wird. Diese Steuer wird direkt von der Versicherung im Rahmen der Haftpflichtversicherung eingehoben und an das Finanzamt abgeführt. Die Zahlung dieser Steuer ist Voraussetzung für die Zulassung und Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr.

Wichtige Punkte zur Berechnung:

  • PKWs (ab Erstzulassungsdatum 01.10.2020): Die Steuer basiert auf der Motorleistung (kW) und den CO2-Emissionen des Fahrzeugs. Je ökologischer das Fahrzeug, desto niedriger die Steuer.
  • Elektroautos: Diese Fahrzeuge sind bis 31.03.2025 steuerbefreit.
  • Motorräder: Die Berechnung richtet sich nach Hubraum und CO2-Emissionen.
  • E-Motorräder: Die Berechnung richtet sich nach der Leistung des Elektromotors (kW).
  • Klein-LKW (N1) bis 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht: Die Steuer wird ausschließlich nach der Motorleistung bzw. Elektromotorleistung (kW) berechnet.
  • Wohnmobile: Für Wohnmobile der Aufbauart SA (bis 3,5t hzGG) richtet sich die Steuer nach der Leistung des Verbrennungsmotors bzw. Elektromotors in kW, wenn das Basisfahrzeug der Klasse N angehört.
  • Fahrzeuge über 3,5 Tonnen: Die Kraftfahrzeugsteuer wird direkt von Versicherer ans Finanzamt entrichtet.

Wer ist von der Steuer befreit?

  • Mopeds bis 100 ccm, Taxis und Mietwagen, Invalidenkraftfahrzeuge, Fahrzeuge mit mindestens 45 Tagen Kennzeichen-Hinterlegung, Kraftfahrzeuge für Personen mit Beeinträchtigungen, die zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden.

Häufig gestellte Fragen zur motorbezogenen Versicherungssteuer (FAQ)

Eine Steuer, die in Österreich für Kraftfahrzeuge (unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) fällig wird. Die motorbezogene Versicherungssteuer wird gemeinsam mit der Prämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung erhoben.

Ja, seit dem 1. April 2025 sind rein elektrische Fahrzeuge nicht mehr befreit. Die Berechnung erfolgt nicht über den CO₂-Ausstoß, sondern über die im Zulassungsschein eingetragene Nenndauerleistung und das Eigengewicht.

Die Steuer dient als staatliche Abgabe für die Nutzung von motorisierten Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen. Sie ist ein finanzieller Beitrag zur Infrastruktur und soll Anreize für umweltfreundlichere Fahrzeuge schaffen, da Fahrzeuge mit hohem CO₂-Ausstoß stärker besteuert werden.

Befreit von der Steuer sind in Österreich folgende Gruppen:

  • Fahrzeuge von Blaulichtorganisationen (z.B. Feuerwehr, Rettung, Polizei)
  • Fahrzeuge von Menschen mit Behinderung (wenn sie überwiegend für ihre persönliche Mobilität genutzt werden und auf die betreffende Person zugelassen sind)
  • Fahrzeuge für gewerbliche Personenbeförderung (z. B. Taxis)
  • Fahrzeuge mit Überstellungs- oder Probefahrtkennzeichen

Bei Finanzierungsverträgen erfolgt die Verrechnung monatlich. Die Steuer wird zusammen mit der Kfz-Versicherung erhoben.