Für Unternehmer

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In welchen Fällen ist der wirtschaftliche Eigentümer anzugeben?

Die Angabe des wirtschaftlichen Eigentümers ist bei OG, KG, EG, GmbH, GmbH & Co KG, GesnbR, Genossenschaften, nicht börsennotierten AG, Vereinen und Stiftungen verpflichtend.

Warum ist die Angabe des wirtschaftlichen Eigentümers notwendig?

Als Bank sind wir an die Vorschriften des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG) und des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) gebunden. Durch die im Gesetz (§ 6 Abs. 3 Z 2 FM-GwG) enthaltenen Sorgfaltspflichten sind wir verpflichtet, unsere Kunden aufzufordern, und die Identität seines oder seiner wirtschaftlichen Eigentümer bekannt zu geben. Sie als Kunde müssen uns diese Information schriftlich und mit entsprechenden Nachweisen bestätigen.

Warum muss ich das Formular Selbstauskunft ausfüllen?

Der Gesetzgeber verlangt von uns als Bank eine schriftliche Bestätigung unserer Kunden über den wirtschaftlichen Eigentümer - eine Information aus dem Firmenbuch reicht dabei nicht aus.

Was passiert, wenn ich über den wirtschaftlichen Eigentümer keine Auskunft gebe?

Die Bearbeitung Ihres Antrages wird sich dadurch verzögern, da wir ohne diese Auskunft keinen Vertrag erstellen dürfen.

Was ist der Unterschied zwischen einem zivilrechtlichen und einem wirtschaftlichen Eigentümer?

Bei der Feststellung des zivilrechtlichen Eigentümers werden die Kontrollrechte nicht berücksichtigtberücksichtigt, beim wirtschaftlichen Eigentümer hingegen schon.

Was versteht man unter Stimmrecht?

Darunter versteht man die Befugnis des Mitglieds einer Gesellschaft zur Teilnahme an der Willensbildung durch Beschlüsse. Die Ausübung des Stimmrechts erfolgt in der Regel im Rahmen der Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung.

Was sind Kontrollrechte?

Durch Kontrollrechte kann die Unternehmenspolitik beeinflusst und Entscheidungen im Unternehmen mitbestimmt werden.

Müssen alle wirtschaftlichen Eigentümer genannt werden oder nur jene mit mehr als 25% Beteiligung/Kontrollrechte?

Es müssen alle wirtschaftlichen Eigentümer genannt werden. Auch jene mit weniger als 25% Beteiligung, wenn sie durch die Ausübung ihrer Kontrollrechte/Stimmrechte mehr als 25% Einfluss erreichen. Die Kontrollrechte/Stimmrechte ergeben sich aus dem Gesellschaftervertrag und können von uns nicht ermittelt werden, da uns dieser nicht bekannt ist.

Wie muss die Selbstauskunft ausgefüllt sein?

Mit den genauen Legitimationsdaten inklusive der Kontrollrechte/Stimmrechte. Die Angaben sind gegebenenfalls mit entsprechenden Unterlagen zu bestätigen (z.B. ausländischer Firmenbuchauszug, Auszug über die Aktionäre aus einem Aktienregister, Stiftungszusatzurkunden etc.).

Was ist zu tun, wenn es keinen wirtschaftlichen Eigentümer mit mehr als 25% Beiteiligung/Kontrollrechte gibt?

Bei eigentümerlosen Gesellschaften gelten gem. § 2 Abs. 1 lit. cc) WiEReG die natürlichen Personen als wirtschaftliche Eigentümer, die der obersten Führungsebene des Unternehmens angehören (z.B. Geschäftsführer, Vorstand etc.). In diesem Fall füllen Sie bitte die Selbstauskunft dementsprechend aus und senden diese firmenmäßig gezeichnet an die Porsche Bank zurück.

Wie weiß ich, welche Kilometerleistung und Laufzeit für mich angemessen ist?

In einem ausführlichen Beratungsgespräch werden Ihre Fahrgewohnheiten und Bedürfnisse erhoben. Darauf basierend erstellt Ihr Verkaufsberater ein auf Ihre Anforderungen abgestimmtes Finanzierungs- und Versicherungsangebot.

Was verbirgt sich hinter dem Motto "Alles aus einer Hand"?

Bei Ihrem Autohändler erhalten Sie nicht nur alle Informationen zu Ihrem Wunschauto, sondern auch ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Finanzierungs- und Versicherungsangebot. Auch bei der Abwicklung von Unfallschäden brauchen Sie nur einen Ansprechpartner - Ihren Autoverkäufer. Das spart Zeit und unnötige Wege.