Häufig gestellte Fragen zur motorbezogenen Versicherungssteuer (FAQ)
Was ist die motorbezogene Versicherungssteuer?
Eine Steuer, die in Österreich für Kraftfahrzeuge (unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) fällig wird. Die motorbezogene Versicherungssteuer wird gemeinsam mit der Prämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung erhoben.
Fällt für Elektroautos die motorbezogene Versicherungssteuer an?
Ja, seit dem 1. April 2025 sind rein elektrische Fahrzeuge nicht mehr befreit. Die Berechnung erfolgt nicht über den CO₂-Ausstoß, sondern über die im Zulassungsschein eingetragene Nenndauerleistung und das Eigengewicht.
Warum zahlt man die motorbezogene Versicherungssteuer?
Die Steuer dient als staatliche Abgabe für die Nutzung von motorisierten Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen. Sie ist ein finanzieller Beitrag zur Infrastruktur und soll Anreize für umweltfreundlichere Fahrzeuge schaffen, da Fahrzeuge mit hohem CO₂-Ausstoß stärker besteuert werden.
Wann zahlt man keine motorbezogene Versicherungssteuer?
Befreit von der Steuer sind in Österreich folgende Gruppen:
- Fahrzeuge von Blaulichtorganisationen (z.B. Feuerwehr, Rettung, Polizei)
- Fahrzeuge von Menschen mit Behinderung (wenn sie überwiegend für ihre persönliche Mobilität genutzt werden und auf die betreffende Person zugelassen sind)
- Fahrzeuge für gewerbliche Personenbeförderung (z. B. Taxis)
- Fahrzeuge mit Überstellungs- oder Probefahrtkennzeichen
Wie oft zahlt man die motorbezogene Versicherungssteuer?
Bei Finanzierungsverträgen erfolgt die Verrechnung monatlich. Die Steuer wird zusammen mit der Kfz-Versicherung erhoben.