Häufige Fragen zum Audi Q4 e-tron Leasing (FAQs)
Welche Unterlagen benötige ich für den Leasingantrag?
- gültiger Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis)
- Einkommensnachweis der letzten drei Monate (z. B. Gehaltszettel oder Steuerbescheid)
- Meldezettel
- Bei Anträgen durch Unternehmen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate), Jahresabschluss oder Einkommensteuerbescheid
Kann der Audi Q4 e-tron auch als Firmenwagen geleast werden?
Ja, und diese Möglichkeit ist besonders attraktiv. Da es sich um ein reines Elektrofahrzeug handelt, entfällt der Sachbezug. Hinzu kommt der Vorsteuerabzug für berechtigte Betriebe. Für größere Flotten bieten wir Ihnen auch gerne individuelle Lösungen an.
Kann ich den Audi Q4 e-tron am Ende der Laufzeit kaufen?
Das kommt auf die Vertragsgestaltung an. Sprechen Sie diesen Punkt am besten bereits bei der Angebotserstellung an.
Ist für den Audi Q4 e-tron eine Mindest- oder Maximal-Laufzeit vorgeschrieben?
Ja. Das Fahrzeug muss für mindestens 36 Monate geleast werden, wobei die maximale Vertragslaufzeit bei 60 Monaten liegt.
Kann ich das Leasing mit einer Versicherung der Porsche Bank kombinieren?
Ja. Die Porsche Bank bietet passende Kfz-Versicherungslösungen, die sich nahtlos in den Leasingvertrag integrieren lassen.