Häufige Fragen zur Arbeitslosigkeitsversicherung
Warum benötige ich eine Arbeitslosigkeitsversicherung?
Die Arbeitslosigkeitsversicherung ist der perfekte Finanz-Schutz für Arbeitnehmer*innen. Bei unverschuldetem Jobverlust deckt unser Versicherungsangebot alle wichtigen Kfz-Fixkosten wie Kredit- bzw. Leasingrate, Versicherungen sowie Wartung und Service ab.
Ist eine einvernehmliche Auflösung des Dienstvertrages auch versichert?
Nein, nur unverschuldete Arbeitslosigkeit ist gedeckt, d.h. Kündigung durch Arbeitgeber, Arbeitgeber wird insolvent, einvernehmliche Vertragsauflösung auf Initiative des Arbeitgebers etc. Weitere Details entnehmen Sie den Bedingungen: Zu den AVBs
Was bedeutet Karenzzeit?
Die Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen Versicherungsfall und Anspruch auf Leistung. In diesem Zeitraum haben versicherte Personen keinen Anspruch auf Leistung. Im Falle einer Arbeitslosigkeit beträgt diese bis Ende des Monats ab Schadensfall plus ein weiteres Monat. Annahme der Schaden wird am 15.04. gemeldet dann läuft die Karenzzeit bis 31.05. Ab dem 01.06. haben Sie Anspruch auf eine Leistung.
Was bedeutet Wartezeit?
Die Wartezeit ist die Mindestversicherungszeit, bevor Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden können. Diese beträgt im Falle der Arbeitslosigkeitsversicherung 2 Monate.
Wie lange habe ich Zeit den Schadensfall einzureichen?
Der Versicherungsfall sollte innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden.
Welche Unterlagen muss ich bei einem Versicherungsfall einreichen?
AMS-Bestätigung über die Arbeitslosigkeit. Etwaige weitere Unterlagen, welche von der Schadenabteilung angefordert werden.