Abschreibung
Im Kfz-Bereich können Fahrzeuge als Betriebsvermögen angesehen werden, wenn sie für betriebliche Zwecke verwendet werden, z.B. für Lieferungen. In diesem Fall können Unternehmen Abschreibungen für diese Fahrzeuge vornehmen, um die Kosten im Laufe der Zeit zu verteilen.
Die Abschreibung für ein Kraftfahrzeug wird normalerweise über die Nutzungsdauer des Fahrzeugs berechnet. Die Nutzungsdauer kann vom Hersteller angegeben oder vom Unternehmen selbst geschätzt werden. In Österreich beträgt die Nutzungsdauer für PKW in der Regel 6 Jahre.
Der Kaufpreis, die Nutzungsdauer sowie der Restwert eines Fahrzeugs bestimmen die Abschreibung. Diese wird mit folgender Formel berechnet:
(Jahresabschreibung) = (Kaufpreis - Restwert) / Nutzungsdauer