Insolvenz Definition » einfache Erklärung | Porsche Bank

Insolvenz

Mit Insolvenz bezeichnet man die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens oder einer Privatperson. Eine Zahlungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn fällige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können. In der Folge kann ein Insolvenzverfahren (für Unternehmen) bzw. ein Privatkonkurs (für natürliche Personen) eingeleitet werden.

In einem Insolvenzverfahren werden Vermögenswerte des Schuldners liquidiert, um die Gläubiger so weit wie möglich zu bezahlen, zusätzlich können spezielle rechtliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Schulden zu restrukturieren oder abzuschreiben. Somit besteht für den Gläubiger die Möglichkeit, geschützt zu werden und sich wirtschaftlich neu auszurichten.

Es gibt verschiedene Formen der Insolvenz, die jeweils spezifische Verfahren und Regeln haben:

  • Privatinsolvenz: Betroffen sind hier Einzelpersonen oder Selbstständige. Ziel ist es, eine Entschuldung nach einer bestimmten Zeit zu erreichen.

  • Unternehmensinsolvenz: Hierbei geht es um insolvente Unternehmen. Das Ziel kann die Sanierung oder die Abwicklung des Unternehmens sein.

  • Verbraucherinsolvenz: Diese Form betrifft private Verbraucher und zielt auf eine Regulierung der Schulden ab.