Was ist bei einer Leasingrückgabe zu beachten? | Porsche Bank

Leasingrückgabe

Die Leasingrückgabe ist gleichzusetzen mit dem letztenSchritt eines Leasingvertrags. Dabei wird das geleaste Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit an die Leasinggesellschaft zurückgegeben. Eine sorgfältige Vorbereitung ist beim sogenannten Kilometerleasing oder Restwertleasing relevant, um unerwartete Zusatzkosten zu vermeiden.

Ablauf der Leasingrückgabe

In Österreich erfolgt die Rückgabe in der Regel am letzten Tag der Vertragslaufzeit oder zu einem individuell vereinbarten Termin. Der Ablauf umfasst meist folgende Schritte:

  • Terminvereinbarung: Rechtzeitig vor Vertragsende wird ein Rückgabetermin mit der Leasinggesellschaft oder dem Autohaus vereinbart.
  • Fahrzeugbewertung: Das Fahrzeug wird von einem Gutachter oder einem autorisierten Partner auf seinen Zustand geprüft. Dabei werden unter anderem Kilometerstand, Wartungsnachweise, Reifenzustand und eventuelle Schäden dokumentiert.
  • Übergabeprotokoll: Die Ergebnisse der Begutachtung werden schriftlich festgehalten. Das Protokoll dient als Grundlage für mögliche Nachforderungen, etwa bei übermäßiger Abnutzung oder nicht behobenen Schäden.

Was bei der Rückgabe zu beachten ist

Bereits bei der Übernahme des Fahrzeugs sollten Leasingnehmer*innen darauf achten, alle Unterlagen und sämtliche Fahrzeugteile aufzubewahren. Dazu gehören:

  • Original-Fahrzeugschlüssel (inkl. Ersatzschlüssel)
  • Serviceheft und Nachweise über durchgeführte Wartungen
  • Bordmappe, Bedienungsanleitungen und ggf. Navigationskarten
  • Winter- oder Sommerreifen, falls im Leasingvertrag enthalten

Zusätzlich ist es wichtig, dass das Fahrzeug in einem dem Alter und der Laufleistung entsprechenden Zustand zurückgegeben wird. Normale Gebrauchsspuren, beispielsweise kleinere Steinschläge im Lack, leichte Kratzer an den Felgen oder übliche Abnutzungserscheinungen im Innenraum (z. B. leicht beanspruchte Fußmatten), sind zulässig. Größere Schäden oder Versäumnisse bei der Wartung können jedoch kostenpflichtig in Rechnung gestellt werden.

Mögliche Kosten bei der Rückgabe

Bei der Leasingrückgabe können zusätzliche Kosten entstehen, wenn:

  • die vereinbarte Kilometerleistung überschritten wurde (bei Kilometerleasing),
  • das Fahrzeug übermäßige Abnutzung oder Schäden aufweist,
  • verpflichtende Wartungsarbeiten nicht nachgewiesen werden können.

Je nach Leasingmodell kann auch eine Abschlussrechnung anfallen – etwa bei Differenzen zum kalkulierten Restwert.