Was ist eine Leasingübernahme? » Erklärung | Porsche Bank

Leasingübernahme

Eine Leasingübernahme liegt vor, wenn eine dritte Person oder ein Unternehmen in einen bestehenden Leasingvertrageintritt und alle vertraglichen Rechte und Pflichten übernimmt. 

Dabei bleiben die ursprünglichen Konditionen – etwa Laufzeit, monatliche Rate und Restwert – unverändert bestehen. Eine solche Übernahme ist besonders dann sinnvoll, wenn der bisherige Leasingnehmer bzw. die bisherige Leasingnehmerin das Fahrzeug nicht mehr benötigt und den Vertrag vorzeitig beenden möchte.

Ablauf und Voraussetzungen

Eine Leasingübernahme ist in Österreich grundsätzlich möglich, setzt aber bestimmte Schritte und Voraussetzungen voraus:

  • Zustimmung des Leasinggebers: Die Leasinggesellschaft muss der Übertragung zustimmen. Ohne diese Freigabe ist eine Vertragsübernahme nicht möglich.
  • Bonitätsprüfung: Der/Die neue Leasingnehmer*in wird auf Kreditwürdigkeit (Bonität) geprüft – meist ähnlich wie bei einem regulären Leasingabschluss.
  • Vertragsprüfung: Es wird kontrolliert, ob der bestehende Vertrag übertragbar ist und wie viele Monate bis zum Vertragsende verbleiben (oft ist eine Mindestrestlaufzeit erforderlich).
  • Vertragsübernahme: Nach Freigabe wird ein schriftlicher Übernahmevertrag aufgesetzt, der die rechtliche Grundlage für den Wechsel bildet.

Das Fahrzeug bleibt weiterhin im Eigentum der Leasinggesellschaft – lediglich die Nutzerrechte wechseln.

Vorteile und Hinweise

Für den/die ursprüngliche*n Leasingnehmer*in stellt die Leasingübernahme eine Möglichkeit dar, den Vertrag ohne hohe Ausstiegskosten vorzeitig zu beenden. Die übernehmende Person profitiert oft von einer kurzen Restlaufzeit, einem sofort verfügbaren Fahrzeug und gegebenenfalls besseren Konditionen – beispielsweise durch einen Wegfall der Anzahlung.

Trotz dieser Vorteile ist eine Leasingübernahme sorgfältig zu prüfen. Vor allem der Zustand des Fahrzeugs sowie die verbleibende Kilometerleistung und mögliche Rückgabekosten bei Vertragsende sollten genau analysiert werden. Zudem können Bearbeitungsgebühren für die Vertragsumschreibung anfallen.