Forderungsverzicht bei Leasing
Im Todesfall des Leasingnehmers deckt der Forderungsverzicht eine etwaige Differenz zwischen Fahrzeugerlös und Auflösungswert.
Im Todesfall des Leasingnehmers deckt der Forderungsverzicht eine etwaige Differenz zwischen Fahrzeugerlös und Auflösungswert.