Anzahlung » Definition & Beispiele | Porsche Bank

Anzahlung

Die Anzahlung wird am Beginn der Vertragsdauer eingebracht. Sie reduziert die Kalkulationsbasis und dadurch Ihre monatlichen Entgelte. Die Höhe der Anzahlung kann bis zu 30 % vom Kaufpreis netto betragen.

Die Anzahlung ist eine Teilzahlung, die der Käufer gleich zu Beginn leistet. Die Lieferung oder Dienstleistung ist zum Zeitpunkt der Anzahlung noch nicht erfolgt. Die Anzahlung ist für beide Parteien sinnvoll: Dem Käufer dient sie als Sicherheit, die Ware oder Leistung schlussendlich zu erhalten. Für das Unternehmen bedeutet die Anzahlung mehr Planungssicherheit, da bereits Geld eingegangen ist. In der Regel kommt es zu Anzahlungen, wenn es um hochpreisige Produkte oder Dienstleistungen geht oder wenn sie mit einem hohen Planungsaufwand einhergehen und somit die Zeitspanne von Beauftragung bis Fertigstellung länger andauert.

Für die Höhe einer Anzahlung gibt es keine Vorgaben. Das produzierende Gewerbe stellt üblicherweise mindestens den Wareneinsatz als Anzahlung in Rechnung. Es ist aber auch möglich, die Höhe dieser Teilzahlung am Umfang des Auftrages oder der Solvenz des Kunden auszurichten. Produzenten und Bauunternehmen, die für ihre Leistungserstellung viel Zeit benötigen, arbeiten oft mit der sogenannten Anzahlungsquote. Anhand dieser Kennzahl kann der Anteil an Anzahlungen im Verhältnis zu den teilfertigen Leistungen ermittelt werden.

Die Formel lautet wie folgt:

Anzahlungsquote = (erhaltene Anzahlungen / teilfertige Arbeiten) * 100%

Obwohl die Anzahlung Teil eines Kaufvertrags sein kann, ist sie einem Vertragsabschluss nicht gleichgestellt. Der Käufer gibt dem Verkäufer mit der Überweisung also eine Art Kredit. Ein rechtmäßiger Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt den Käufer dazu, die Anzahlung zurückzuerhalten. Wichtig ist, dass die Anzahlung bis zu 30 % vom Kaufpreis netto betragen kann.