Parkschaden – Was tun bei Delle oder Kratzer?
Ein Parkschaden kann jedem/jeder widerfahren: Nach einem entspannten Einkaufsbummel kommt man zu seinem Auto zurück und stellt eine unschöne Delle oder einen tiefen Kratzer fest. Doch ob Sie nun Opfer oder Verursacher*in eines Parkschadens sind – in beiden Fällen gibt es klare Schritte, die Sie beachten sollten. In diesem Beitrag wird erklärt, wie Sie bei einem Parkschaden weiter vorgehen und wie Sie unnötigen Ärger vermeiden können.
Was zählt als Parkschaden?
Selbst wenn der Begriff auf den ersten Blick selbsterklärend erscheint, gibt es doch viele unterschiedliche Auffassungen darüber, was unter einem Parkschaden zu verstehen ist – insbesondere aus der Versicherungsperspektive. Konkret spricht man also von einem Parkschaden, wenn ein stehendes oder parkendes Fahrzeug von einem anderen Fahrzeug berührt wird, z. B. beim Einparken oder Vorbeifahren.
Wird beispielsweise ein geparktes Fahrzeug durch einen Einkaufswagen oder dergleichen beschädigt, zählt dies nicht als Parkschaden. Auch Vandalismus, also die absichtliche Beschädigung eines Fahrzeugs, gilt nicht als Parkschaden.
Parkschaden richtig melden: Schritt-für-Schritt
Schaden genau dokumentieren
Machen Sie mehrere Fotos vom Schaden und der Umgebung. Notieren Sie sich auch das Datum, das ungefähre Zeitfenster sowie die Örtlichkeit. Bei einem/einer unbekannten Täter*in kann es sinnvoll sein, in der Umgebung nach etwaigen Zeug*innen zu suchen.
Daten austauschen
Tauschen Sie die Personen- und Versicherungsdaten mit der beteiligten Person aus, sofern möglich. Entfernen Sie sich nicht vom Unfallort, bis entweder die Daten ausgetauscht und/oder die Polizei informiert wurde.
Polizei informieren
Insbesondere wenn Sie den Parkschaden selbst verursacht haben oder der/die Täter*in nicht auffindbar ist, muss der Vorfall schnellstmöglich bei der Polizei in Form einer Selbstanzeige gemeldet werden. Achtung: Wird der von Ihnen verursachte Schaden erst einige Tage später gemeldet, gilt dies bereits als Fahrerflucht!
Versicherung kontaktieren
Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Kfz-Versicherung. Dabei gilt: Je früher, desto besser! Reichen Sie alle Unterlagen zum Schadensfall und gegebenenfalls die polizeiliche Anzeigebestätigung ein, um von Ihrem Kfz-Rechtsschutz Gebrauch zu machen.
Parkschaden nicht bemerkt – Was jetzt?
Als Geschädigte*r
Wenn der Schaden erst nach einigen Tagen bemerkt wird, ist trotzdem eine Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Dokumentieren Sie den Schaden und reichen Sie alle relevanten Informationen inklusive der polizeilichen Anzeigebestätigung bei Ihrer Kfz-Versicherung ein.
Als Verursacher*in
Auch wenn es nicht absichtlich geschieht, zählt das Übersehen eines verursachten Parkschadens als Fahrerflucht, da die Halte- und Meldepflicht verletzt wird. Eine Meldung an die Polizei ist in jedem Fall erforderlich.
Wer übernimmt den Parkschaden?
| Situation | Wer zahlt? | Hinweis |
|---|---|---|
| Sie verursachen den Schaden | Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung | Prüfen Sie die Selbstbeteiligung in der Versicherungspolizze |
| Ihr Auto wird beschädigt | Haftpflichtversicherung des/der Verursacher*in | Dokumentation notwendig |
| Unbekannter Täter / Fahrerflucht | Optional: Vollkasko oder spezielle Teilkasko | Ohne Deckung müssen Sie die Kosten selbst tragen |
Wie Parkschäden vermieden werden können
Vorsichtig Ein- und Ausparken
Verwenden Sie Parksensoren oder Rückfahrkameras, falls vorhanden, und achten Sie darauf, dass Sie genügend Abstand zu anderen Fahrzeugen lassen.
Großzügige Parkflächen wählen
Parken Sie möglichst dort, wo wenig Verkehr ist, und vermeiden Sie enge oder überfüllte Parkplätze.
Umfeld im Blick behalten
Passen Sie beim Ein- und Ausparken nicht nur auf den Verkehr und andere Fahrzeuge auf, sondern auch auf Hindernisse wie Pfosten oder Einkaufswagen. Drehen Sie auch das Autoradio ab, um Ihre Konzentration zu verbessern.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
FAQs zu Parkschaden - Was tun bei Delle oder Kratzer?
Antwort: Erstatten Sie die Anzeige persönlich bei einer Polizeidienststelle. Bringen Sie Fotos, Fahrzeugdaten und alle relevanten Informationen zum Vorfall mit.
Antwort: Nein. Fahrerflucht bedeutet, den Unfallort unerlaubt zu verlassen. Ein Parkschaden beschreibt nur die Beschädigung eines geparkten Fahrzeugs. Wer nach einem Parkschaden wegfährt, begeht Fahrerflucht.
Antwort: Die Teilkasko zahlt in der Regel nicht bei eigenen Fehlern beim Ein- oder Ausparken. Für Schäden am fremden Auto kommt die Haftpflichtversicherung des/der Verursacher*in auf. Vollkasko kann zusätzliche Schäden am eigenen Fahrzeug abdecken.
Antwort: Parkschäden sollten so schnell wie möglich, am besten sofort, gemeldet werden. Je früher die Polizei und die Versicherung informiert werden, desto leichter ist die Regulierung.
Antwort: Verursachen Sie den Schaden selbst, übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten für das andere Fahrzeug. Prüfen Sie unbedingt Ihre Selbstbeteiligung.