Rettungsgasse bilden: Vorschriften und richtige Anwendung
Wie schnell Feuerwehr, Rettung oder Polizei zu einem Unfallort gelangen, kann über Leben und Tod entscheiden. In Österreich sind alle Verkehrsteilnehmer*innen gesetzlich dazu verpflichtet, bei stockendem Verkehr oder Stau auf Autobahnen und Schnellstraßen eine Rettungsgasse zu bilden. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob bereits ein Einsatzfahrzeug sichtbar oder hörbar ist!
Die Einführung der Rettungsgasse wurde mit der 24. Novelle zur Straßenverkehrsordnung am 1. Jänner 2012 beschlossen. Die Rettungsstraße hilft, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie die Rettungsgasse in Österreich richtig bilden, welche Regeln bei zwei, drei oder mehr Fahrstreifen gelten und welche Strafen bei Verstößen drohen.
Was ist die Rettungsgasse?
Die Rettungsgasse ist eine freie Fahrspur auf mehrspurigen Straßen, die für die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen wie Feuerwehr, Polizei und Rettungswagen vorgesehen ist. Bei Unfällen oder in anderen Notsituationen müssen Verkehrsteilnehmer*innen auf der linken Spur nach links und all jene auf der rechten Spur nach rechts bewegen, um eine freie Gasse in der Mitte der Straße zu schaffen. Dadurch können Rettungskräfte schnell und sicher zum Unfallort gelangen, um Erste Hilfe zu leisten und Verletzte zu versorgen.
Rettungsgasse richtig bilden – Grundregeln in Österreich
Sobald es auf Autobahnen oder Schnellstraßen zu stockendem Verkehr oder Stau kommt, müssen alle Fahrzeuge eine Rettungsgasse bilden. Das gilt bereits bevor der Verkehr zum Stillstand kommt und auch wenn kein Einsatzfahrzeug in der Nähe ist. Spätestens bei Schrittgeschwindigkeit müssen sich alle Fahrzeuge je nach Verkehrssituation entweder links oder rechts parallel zum Fahrbahnrand ausrichten.
Rettungsgassen bei mehrspuriger Fahrbahn
Rettungsgasse bei zwei Spuren
Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass auf Straßen mit zwei Fahrstreifen in der Mitte zwischen beiden Spuren eine Rettungsgasse gebildet werden muss. Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen müssen sich somit an den linken Fahrbahnrand bewegen und jene auf der rechten Spur, an den Rechten. Dafür darf auch der Pannenstreifen verwendet werden, um so weit wie möglich an den Fahrbahnrand zu gelangen.
Rettungsgasse bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen
Auf dreispurigen Fahrbahnen ist eine Gasse zwischen der äußersten linken und der Fahrbahn rechts daneben freizulassen. Auch bei mehrspurigen Autobahnen und Schnellstraßen gilt dasselbe System.
Achtung: Bei Straßen mit vier oder mehr Fahrbahnen wird dasselbe System von der Straßenverkehrsordnung vorgesehen! Fahrzeuge auf der mittleren und rechten Spur müssen dann allesamt ganz nach rechts ausweichen.
Wichtig: Es gibt keine Gasse in der Straßenmitte oder zwischen mehreren Spuren!
Rettungsgasse bei Baustellen
Kommt es in Baustellengebieten zum Stau, so muss auch dort eine Rettungsgasse gebildet werden. Dafür darf ausnahmsweise der Pannen- bzw. Standstreifen benutzt werden. Gibt es keinen, so fahren Sie auf den äußersten Rand Ihrer Spur. Wichtig ist, ausreichend Abstand zum vorderen Fahrzeug zu halten, damit Einsatzfahrzeuge im Notfall manövrieren können.
Für die Rettungsgasse gilt zusammenfassend folgendes:
Rettungsgasse bereits bei stockendem Verkehr bilden:
Sobald sich ein Stau anfängt zu bilden, sollten Sie mindestens eine Fahrzeuglänge Abstand zum Vorderfahrzeug bewahren und Ihr Fahrzeug parallel zum Fahrbahnrand ausrichten.
Fahrzeug immer gerade einlenken:
Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug in der Rettungsgasse gerade steht, um den Platz bestmöglich zu nutzen und die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge nicht zu behindern.
Seitenstreifen nur teilweise befahren:
Den Pannenstreifen zu befahren, ist selbst bei der Rettungsgasse nicht erlaubt. Auf dem äußersten rechten Fahrstreifen dürfen Sie den Pannenstreifen jedoch bis zur Hälfte befahren, um eine Rettungsgasse sicher zu bilden
Auffahrten und Kreuzungen stets frei halten
Halten Sie jene Stellen, an denen sich Spuren treffen oder teilen, immer frei. Nur so können die Einsatzfahrzeuge zum Unfallort gelangen, sollten Sie an einer Kreuzung abbiegen müssen oder auf eine Autobahn auffahren.
Erst weiterfahren, sobald sich der Stau auflöst
Die Rettungsgasse muss so lange offen bleiben, bis der Stau sich endgültig aufgelöst hat.
Tipp: Sie dürfen bei Stopptafeln oder auch roten Ampeln vorsichtig auf die Kreuzung fahren, um es den Fahrzeugen hinter Ihnen zu ermöglichen, Platz für die Rettungsfahrzeuge zu schaffen.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
In Österreich werden Verstöße gegen die Verpflichtung zur Bildung einer Rettungsgasse streng geahndet. Wer bei stockendem Verkehr oder Stau keine Rettungsgasse bildet, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 726 Euro rechnen. Das unbefugte Befahren oder Blockieren der Rettungsgasse kann sogar Strafen von bis zu 2.180 Euro nach sich ziehen. Zusätzlich können ein Vormerkdelikt im Führerscheinregister sowie in schweren Fällen ein Führerscheinentzug drohen (Quelle: oesterreich.gv.at). Diese Strafen gelten auch dann, wenn zum Zeitpunkt des Verstoßes noch kein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht oder Martinshorn sichtbar oder hörbar war.
Diese Fehler sollten Sie vermeiden
Zu spät reagieren
Falsche Position bei drei oder mehr Spuren
Rettungsgasse wechseln oder befahren
Gasse nach Durchfahrt eines Fahrzeugs sofort schließen
Bedeutung der Rettungsgasse
Die Rettungsgasse ist eine gesetzliche Pflicht und ein zentraler Beitrag zur Verkehrssicherheit. Durch frühzeitiges Bilden und korrektes Freihalten ermöglichen Verkehrsteilnehmer*innen den Einsatzkräften eine schnelle Durchfahrt. Gerade auf mehrspurigen Autobahnen ist es wichtig, die österreichische Regel einzuhalten: Die Rettungsgasse wird immer zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts daneben liegenden Spur gebildet, um im Notfall schnelle Hilfe sicherzustellen.
Häufige gestellte Fragen (FAQ)
FAQ zu Rettungsgasse bilden
Sobald der Verkehr auf Autobahnen oder Schnellstraßen ins Stocken gerät oder Schrittgeschwindigkeit erreicht.. Es ist nicht erforderlich, auf ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht oder Martinshorn zu warten.
Bei dreispurigen Fahrbahnen wird die Rettungsgasse immer zwischen der äußersten linken Spur und der mittleren Spur gebildet. Fahrzeuge auf der linken Spur fahren nach links, alle anderen nach rechts.
Ja. Unabhängig von der Anzahl der Fahrstreifen wird die Rettungsgasse in Österreich stets zwischen der äußersten linken Spur und der direkt rechts daneben liegenden Spur gebildet.
Der Pannen- bzw. Standstreifen darf nur teilweise und nur dann mitbenutzt werden, wenn es notwendig ist, um ausreichend Platz für die Rettungsgasse zu schaffen. Ein dauerhaftes Befahren ist nicht erlaubt.
Ausschließlich Einsatzfahrzeuge wie Feuerwehr, Rettung, Polizei oder andere Fahrzeuge mit Blaulicht. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer*innen ist das Befahren der Rettungsgasse verboten.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder diese unbefugt befährt, muss in Österreich mit hohen Geldstrafen rechnen. Diese beginnen bei mehreren hundert Euro und können bis über 2.000 Euro betragen. Zusätzlich sind Vormerkdelikte und ein Führerscheinentzug möglich.