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Gebrauchtwagenleasing

Leasing stammt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie “mieten”. Beim Leasing überlässt eine Partei (der Leasinggeber) einer anderen (dem Leasingnehmer) gegen monatliche Raten über eine gewisse Laufzeit ein Objekt. Leasingobjekte in der Mobilitätsbranche können sowohl Neuwagen als auch Gebrauchtwagen sein.

Der einzige Unterschied zwischen dem Neuwagen- und dem Gebrauchtwagenleasing liegt darin, dass das Fahrzeug bereits genutzt wurde. Der große Vorteil des Gebrauchtwagenleasing liegt in der Höhe der zu zahlenden Leasingraten: durch den Verschleiß der bisherigen Nutzung des Wagens fallen die Kosten deutlich geringer aus.

Da Leasingraten als Betriebsausgaben absetzbar sind, profitieren vor allem Unternehmen und Selbstständige von dieser Finanzierungsmöglichkeit. Gebrauchtwagenleasing bietet sich daher für kleine Unternehmen, Freiberufler oder Ein-Mann-Betriebe mit geringen finanziellen Mitteln sehr gut an, da die Raten niedriger sind als beim Neuwagenleasing.

Voraussetzungen für Gebrauchtwagenleasing

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen müssen, um einen Vertrag abzuschließen, bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Dokumente vorweisen können. Unternehmen müssen u.a. ihre betriebswirtschaftlichen Auswertungen vorlegen und Privatpersonen ein festes Einkommen nachweisen. Außerdem wird die Kreditwürdigkeit des Leasingnehmers auf eine einwandfreie Bonität geprüft. Können die Unterlagen nicht vorgelegt und die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, besteht noch die Möglichkeit, mithilfe einer Bürgschaft oder einer Kaution, den Vertrag aufzusetzen.