Leasingvertrag
Ein Leasingvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag, bei dem ein Fahrzeug (oder ein anderes Wirtschaftsgut) gegen Zahlung einer monatlichen Rate für eine bestimmte Zeit zur Nutzung überlassen wird. Eigentümer bleibt während der Vertragslaufzeit in der Regel die Leasinggesellschaft. In Österreich ist das Leasing von Autos vor allem bei Privatpersonen und Unternehmen eine gängige Finanzierungsform.
Details
Der bzw. die Leasingnehmer*in wählt ein Fahrzeug aus, das von der Leasinggesellschaft erworben und für eine vereinbarte Laufzeit zur Verfügung gestellt wird. Während dieser Zeit zahlt der Leasingnehmer monatliche Leasingraten. Nach Vertragsende bestehen je nach Vereinbarung verschiedene Optionen:
- Rückgabe: Das Fahrzeug wird zurückgegeben, etwa beim Restwert- oder Kilometermodell.
- Kaufoption: Das Fahrzeug kann gegen Zahlung des Restwerts übernommen werden.
- Verlängerung: Der Vertrag kann unter neuen Bedingungen fortgesetzt werden.
Vertragsinhalte und Pflichten
Ein Leasingvertrag umfasst neben Laufzeit und Ratenhöhe auch Regelungen zur Wartung, Versicherung und etwaigen Rückgabebedingungen. Typische Elemente sind:
- Laufzeit: meist zwischen 24 und 60 Monaten
- Leasingrate: Höhe abhängig von Kaufpreis, Anzahlung, Laufzeit und Restwert
- Pflege- und Instandhaltungspflicht: Der bzw. die Leasingnehmer*in muss das Fahrzeug sorgfältig behandeln.
- Versicherungspflicht: Eine Vollkaskoversicherung ist in der Regel verpflichtend.
Allgemeine Informationen
Leasing bietet Planbarkeit durch fixe Raten und ermöglicht die Nutzung aktueller Fahrzeugmodelle ohne hohe Einmalinvestition. Gleichzeitig bleibt die Bindung an den Vertrag über die volle Laufzeit bestehen. Zusätzliche Kosten bei Mehrkilometern oder Fahrzeugmängeln bei Rückgabe sind gegebenenfalls ebenso zu berücksichtigen.