Änderung des Sollzinssatzes

Wann und warum wird der Leasingvertrag angepasst?

Häufige Fragen zur Änderung des Sollzinssatzes

Leasingverträge mit variabel vereinbarten Zinsen werden angepasst, wenn sich der 3-Monats-EURIBOR um mehr als 0,25%-Punkte ändert.

Die Prüfung erfolgt jeweils zum 1. März, 1. Juni, 1. September, 1. Dezember, die Anpassung Ihres Entgelts erfolgt dann mit dem Monatsersten des nächsten Quartals.

Vertraglich ist das in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart.

Die Zinsart - fix bzw. variabel - wird bei Vertragsabschluss für die gesamte Laufzeit vereinbart. Ein nachträglicher Wechsel während der Vertragslaufzeit ist nicht möglich.

Zu beachten: der fixe Zinssatz ist grundsätzlich höher als der variable Zinssatz. Das bedeutet, dass ein fix verzinster Vertrag auch ein höheres monatliches Entgelt hat.

Eine Umstellung von fixen auf variable Zinsen wäre nicht vorteilhaft. Da auf Grund des aktuell hohen Zinsniveaus und der verhältnismäßig kurzen Laufzeit einer Fahrzeugfinanzierung, trotz eventueller, zukünftiger Zinssteigerungen, letztlich kein Vorteil entstehen würde.

Bei unseren Kreditverträgen ändert sich die monatliche Rate nicht. Die Erhöhungen aufgrund von Zinsanpassungen während der Vertragslaufzeit werden als Summe am Ende der Laufzeit verrechnet.

Ein Restwert Leasing-Vertrag kann von Ihnen jederzeit schriftlich gekündigt werden. Die Differenz zwischen Auflösungswert und Gebrauchtwagenerlös wird Ihnen verrechnet.

Ein Kreditvertrag kann jederzeit zur Gänze, d.h. durch Einzahlung des offene Kreditsaldos, abgedeckt werden.

Bei einem Operating bzw. Mietleasing Vertrag ist die Vertragsauflösung während der Vertragslaufzeit nicht vorgesehen und grundsätzlich nicht empfehlenswert. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit einer Vertragsauflösung zum aktuellen Marktwert des Fahrzeuges.

Hier können Sie Ihre Anfrage senden. Wählen Sie das Anliegen „Auflösungswert abfragen“ aus.