
Der L17-Führerschein: Wichtige Infos für Fahrschüler*innen und Begleitpersonen
Mit dem L17-Führerschein können Jugendliche bereits ab 15 1/2 Jahren den Führerschein der Klasse B (für Pkw) erwerben. Diese Regelung gestattet es Fahrschüler*innen, bereits vor dem regulären Mindestalter von 18 Jahren ein Fahrzeug zu führen, sofern sie während der Ausbildung von einer begleitenden Person beaufsichtigt werden. Der Schein wird als "vorgezogene Lenkerausbildung" bezeichnet und zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, indem Fahrschüler*innen bereits frühzeitig mehr Fahrpraxis sammeln können.
Wie die Ausbildung genau abläuft, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welche Vor- und Nachteile der L17-Führerschein mit sich bringt, erfahren Sie in diesem Beitrag!
Voraussetzungen für den L17-Führerschein
Die Ausbildung kann erst mit 15,5 Jahren begonnen werden, während die Ablegung der praktischen Prüfung erst mit 17 Jahren zulässig ist. Der L17-Führerschein entspricht dem Führerschein der Klasse B, der zum Führen eines Pkw berechtigt. Der L17-Führerschein ist ausschließlich für Pkws vorgesehen und nicht für andere Fahrzeugklassen. (Quelle: österreich.gv.at)
Ablauf der Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung umfasst 32 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten, die in einer Fahrschule absolviert werden müssen. Diese Unterrichtseinheiten behandeln Themen wie Verkehrsregeln, Verkehrssicherheit und andere Aspekte des sicheren Fahrens. (Quelle: ÖAMTC)
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung umfasst 12 Fahrstunden, die im Beisein eines/einer Fahrlehrer*in zu absolvieren sind. Diese Übungsfahrten dienen dazu, grundlegende Fahrtechniken und die Handhabung eines Fahrzeugs zu erlernen. Während der praktischen Ausbildung erlangen die Fahrschüler*innen erste Fahrpraxis im realen Verkehr und müssen ihre Fähigkeiten unter Anleitung eines/einer Fahrlehrers*in aufbauen. (Quelle: ÖAMTC)
Übungsfahrten mit einer Begleitperson
Ein signifikanter Bestandteil des L17-Konzepts besteht darin, dass die Fahrschüler*innen die Theorie und die ersten Fahrstunden praktisch umsetzen. Dabei müssen mindestens 3.000 Kilometer mit einer Begleitperson gefahren werden. Die Begleitperson muss seit mindestens sieben Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B sein. Zudem darf die Begleitperson in den letzten drei Jahren keine schwerwiegenden Verkehrsverstöße begangen haben. Die Begleitperson muss in einem engen persönlichen Verhältnis zum/zur Fahrschüler*in stehen. In Frage kommen zumeist die Eltern, nahe Verwandte oder andere vertrauenswürdige Personen. (Quelle: ÖAMTC)
Wichtiger Hinweis
Ein striktes Alkoholverbot ist ein entscheidender Aspekt des L17-Führerscheins. Sowohl der/die Fahrschüler*in als auch die Begleitperson dürfen während der Übungsfahrten keinerlei Alkohol konsumieren, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. (Quelle: ÖAMTC)
Dokumentation der Fahrten
Mithilfe dieses Fahrtenprotokolls wird ein Überblick über den Fortschritt der Ausbildung gewährt und die Anzahl der gefahrenen Kilometer überprüft.(Quelle: ÖAMTC)
Überprüfungsfahrten
Nach jeweils 1.000 gefahrenen Kilometern sind Überprüfungsfahrten vorgesehen, die in der Fahrschule durchgeführt werden. Ihr Ziel besteht darin, sicherzustellen, dass die Fahrschüler*innen auch schwierige Verkehrssituationen sicher meistern können.(Quelle: ÖAMTC)
Zweite Ausbildungsphase
Nach Erhalt des Führerscheins ist innerhalb eines Zeitraums von drei bis neun Monaten ein Fahrsicherheitstraining mit einem verkehrspsychologischen Gruppengespräch durchzuführen. Im Anschluss, etwa 6 bis 12 Monate nach Erhalt des Führerscheins, nimmt der/die Führerscheininhaber*in an einer Perfektionsfahrt in einer Fahrschule teil. (Quelle: ÖAMTC)
Erforderliche Prüfungen
Die erfolgreiche Absolvierung der theoretischen Prüfung, die als Eintrittskarte zur praktischen Prüfung gilt, darf nicht länger als 18 Monate zurückliegen. Nach Abschluss aller erforderlichen theoretischen Unterrichtseinheiten kann die Prüfung abgelegt werden. Die theoretische Prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen zu den im Theorieunterricht behandelten Themen (z. B. Verkehrsregeln, Verkehrszeichen, Fahrsicherheit etc.).
Die praktische Prüfung darf frühestens mit 17 Jahren abgelegt werden, sofern alle Ausbildungsbestandteile abgeschlossen sind und der/die Fahrschüler*in sicher im Straßenverkehr unterwegs ist. Während der praktischen Prüfung hat der/die Prüfer*in die Fähigkeiten des/der Fahrschülers*in im realen Verkehr zu überprüfen. Dies umfasst das Einhalten von Verkehrsregeln, das angemessene Verhalten an Kreuzungen, das Parken sowie das Fahren in herausfordernden Verkehrssituationen. (Quelle: ÖAMTC)
Rechtliche Bestimmungen
Eine verantwortliche Begleitperson ist obligatorisch.
Diese muss stets im Fahrzeug dabei sein und ist in einer Notlage mitverantwortlich.
Die Fahrzeugkennzeichnung ist obligatorisch.
Das Fahrzeug muss während der Übungsfahrten mit einem "L17"-Schild gekennzeichnet sein. Dies dient zur Information anderer Verkehrsteilnehmer*innen über die Ausbildung des/der Fahrschülers*in. (Quelle: oesterreich.gv.at)
Vorteile des L17-Führerscheins
Fahrpraxis
Der L17-Führerschein ermöglicht es, bereits im Alter von 17 Jahren und mit umfangreicher Fahrpraxis im realen Straßenverkehr selbstständig Auto zu fahren.
Sicherheit
Durch die Möglichkeit, Fahrpraxis unter Anleitung einer Begleitperson zu sammeln, wird die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht, da junge Fahrer*innen in einer weniger stressigen Umgebung lernen können, sich im Straßenverkehr zurechtzufinden. Die Ausbildung erfolgt flexibel, da die Fahrschüler*innen viele Kilometer unter verschiedenen Bedingungen fahren, wodurch sie eine breite Ausbildung in unterschiedlichen Verkehrssituationen erhalten.
Nachteile des L17-Führerscheins
Verantwortung der Begleitperson: Die Begleitperson trägt eine große Verantwortung und muss jederzeit aufmerksam und verfügbar sein, um im Notfall eingreifen zu können.
Zeitaufwand: Die Ausbildungszeit ist mit einer gewissen Dauer verbunden, da es für die Fahrschüler*innen schwierig sein kann, die erforderlichen 3.000 Kilometer in kurzer Zeit zurückzulegen.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der L17-Führerschein Heranwachsenden die Möglichkeit bietet, sich sicherer und besser auf die Verkehrsrealität vorzubereiten, indem sie von Beginn an Fahrpraxis sammeln. Begleitpersonen spielen eine zentrale Rolle, da sie für die Sicherheit im Straßenverkehr verantwortlich sind. Eine angemessene Ausbildung sowie ein verantwortungsbewusster Umgang mit dem Fahrzeug und den Verkehrsregeln sind von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen.