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Auto anmelden leicht gemacht: in wenigen Schritten zur Kfz-Anmeldung

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Traumwagen! Doch bevor Sie Ihre erste Fahrt genießen können, müssen Sie eine Kfz-Anmeldung durchführen und eine Zulassung erhalten. Das Anmeldeverfahren kann ein wenig kompliziert sein, aber keine Sorge, wir sind hier, um Ihnen zu helfen.

Unser umfassender Ratgeber zeigt Ihnen Schritt-für-Schritt, wie Sie Ihr Auto anmelden und Ihren Zulassungsschein erhalten. Unsere Tipps und Tricks erleichtern Ihnen das Verfahren und helfen Ihnen, mögliche Fehler zu vermeiden. So können Sie Ihr neues Auto schnell und unkompliziert auf den Straßen genießen.

Was ist eine Zulassung?

Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers ist nach dem österreichischen Kraftfahrgesetz (KfG) als "behördliche Registrierung (Anmeldung)" definiert, die erforderlich ist, um das Fahrzeug rechtmäßig im Straßenverkehr nutzen zu dürfen. Ohne eine Zulassung ist die Verwendung des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nicht gestattet.

Kfz-Zulassung: Auto anmelden – schnell und unkompliziert

Schritt 1: Versicherung abschließen

Bevor ein Auto in Österreich auf öffentlichen Straßen gefahren werden darf, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Schritt 2: Zulassungsstelle finden und Termin vereinbaren

Um die Kfz-Anmeldung durchzuführen, muss ein Termin bei der örtlichen Zulassungsstelle vereinbart werden. Am Ende des Prozesses erhalten Sie dort eine Zulassungsbescheinigung sowie das Kennzeichen des Fahrzeugs. Bitte beachten Sie, dass Sie folgende Dokumente mitbringen müssen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis jener Person, die das Auto anmeldet

  • Versicherungsbestätigung

  • Genehmigungsdokument (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung)

  • Kaufvertrag

  • Bei Anmeldung eines Gebrauchtwagens: positives und gültiges Prüfgutachten (Pickerl), sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig wurde und dieses Gutachten nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist

  • Weitere Papiere falls nötig: zum Beispiel Leasingbestätigung, Gewerbescheine, Vereinsregisterauszug, etc.

  • In Vertretung: zusätzlich eine Vollmacht vom Fahrzeughalter

Schritt 3: Gebühren zahlen

Für die Anmeldung des Autos fallen Gebühren an, die bei der Zulassungsstelle bezahlt werden müssen. Die genaue Höhe entnehmen Sie bitte www.oesterreich.gv.at.

Schritt 4: Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen erhalten

Nachdem alle notwendigen Dokumente vorgelegt und die Gebühren entrichtet wurden, erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung.

Die Ausstellung von Kennzeichen und Begutachtungsplakette erfolgt ebenfalls direkt in der Zulassungsstelle.

Schritt 5: Kennzeichen anbringen

Die neuen Kennzeichen müssen am Auto angebracht werden, bevor das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen gefahren werden darf.

sharetoo Autoabo als Alternative

Nachdem Sie nun alle notwendigen Informationen zur Anmeldung eines Autos erhalten haben, möchten wir Ihnen gerne eine Alternative vorstellen. Wenn Sie den Prozess als zu aufwendig empfinden, bieten wir Ihnen mit unserem sharetoo Autoabo oder unserem Angebot für Kfz-Finanzierung die ideale Lösung an. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, zum Beispiel E-Autos zu abonnieren, ohne es umständlich anmelden zu müssen. Die Anmeldung sowie sämtliche fahrzeugrelevante Kosten und Aufwände sind bereits in unserem Preis enthalten. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie gerne zu weiteren Fragen.

FAQ zur Auto Anmeldung

Der erste Schritt ist eine gültige KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Nach erfolgreicher Versicherung können Sie Ihr Fahrzeug bei der zuständigen Behörde anmelden. Für eine erfolgreiche Anmeldung benötigen Sie eine Versicherungsbestätigung in Form einer Deckungskarte, die Sie von Ihrer Versicherung erhalten.

Das ist möglich. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die Mehrfachanmeldungen pro Person untersagt. Es ist jedoch zu beachten, dass für jedes angemeldete Fahrzeug Versicherungs- und Steuerkosten anfallen.

Die Kfz-Anmeldung kann in der Regel schnell erledigt werden, normalerweise sogar innerhalb einer Stunde – sofern die gewünschte Zulassungsstelle für die Fahrzeuganmeldung auch geöffnet ist.

Ja – dabei handelt es sich um eine Mitbesitzergemeinschaft. Dabei werden beide Personen als Fahrzeughalter im Zulassungsschein eingetragen und teilen sich die rechtlichen Verantwortlichkeiten und Pflichten, die mit dem Fahrzeug verbunden sind.

Es ist möglich, dass das Auto von jemand anderem als dem Versicherungsnehmer zugelassen wird, sofern eine Vollmacht vorliegt. Der Halter und der Versicherungsnehmer müssen nicht dieselbe Person sein.

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