Wildschaden am Auto - was jetzt?
In Österreich ereignet sich im Durchschnitt alle 7 Minuten ein Wildunfall. Die Wucht beim Zusammenprall zwischen Auto und Wild wird oftmals unterschätzt: Ein solcher Unfall birgt nicht nur hohe Risiken für das Tier, sondern auch für die Fahrzeuginsass*innen. Wildunfälle können grundsätzlich das ganze Jahr über passieren. Vor allem in den Paarungszeiten der verschiedenen Wildarten kreuzen sie häufig die Wege der Autofahrer*innen. Wie Sie eine Kollision vermeiden bzw. sich im Ernstfall verhalten und welche Folgen ein Wildunfall mit sich bringt, erfahren Sie hier.
Wann spricht man von einem Wildunfall?
Nicht jeder Straßenunfall, welcher ein frei laufendes Tier inkludiert, wird als Wildunfall bezeichnet, denn zwischen Wildtieren und wildlebenden Tieren gibt es einen Unterschied. Alle zur Jagd freigegebenen Landwirbeltiere (Säugetiere und Vögel) werden als Wild bezeichnet. Hierbei wird jedoch wiederum zwischen Haarwild und Federwild differenziert. Bei einer Kollision mit Haarwildtieren spricht man von einem Wildunfall, also wird auch der daraus resultierende Schaden als Wildschaden bezeichnet. Haarwildtiere sind unter anderem Rehe, Hirsche, Hasen, Füchse, Dachse, Wildschweine, Luchse, Gämse und Fischotter. Bei kleinen Tieren, beispielsweise bei Vögeln, die nicht dem Jagdrecht unterliegen, handelt es sich nicht um einen Wildunfall. Dasselbe gilt für Nutztiere wie Hunde, Katzen, Pferde oder Kühe.
Begegnung mit Wildtieren im Verkehr: richtiges Verhalten
Um einen Unfall zu vermeiden, beachten Sie grundsätzlich stets die Wildwechsel-Warnschilder am Straßenrand. Fahren Sie in diesen Bereichen vorsichtig und halten Sie genügend Abstand zum Vorderfahrzeug. Wenn Sie oft in risikoreichen Gebieten unterwegs sind, informieren Sie sich im Idealfall auch über die Brunftzeiten (Paarungszeit) der verschiedenen Wildtierarten. Zu dieser Zeit sind sie nämlich noch unberechenbarer und somit für Autofahrer*innen gefährlicher.
Wenn Sie ein Tier in der Nähe der Fahrbahn, beispielsweise am Fahrbahnrand oder sogar auf der Fahrbahn, entdecken, ist eine schnelle Reaktion gefragt, um einer gefährlichen Kollision zu entkommen.
Verantwortungsvoll reagieren bei Wildtier auf der Straße
Nicht ausweichen
Vermeiden Sie riskante Ausweichmanöver, denn diese können die gefährliche Situation verschlimmern: Gelangen Sie in den Gegenverkehr oder prallen gegen einen Baum, sind die Folgen um einiges dramatischer als bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier.
Bremsen
Mit einer Vollbremsung kann die Geschwindigkeit beim Aufprall vermieden werden. Sobald ein Unfall unvermeidlich ist, halten Sie das Lenkrad mit beiden Armen gut fest und bremsen Sie kontrolliert.
Hupen
Um die Tiere von der Fahrbahn zu verjagen, ist Hupen das effektivste Mittel. Fahren Sie besonders achtsam weiter, sobald das Wild die Straße überquert hat, denn Wildtiere sind oft in Gruppen unterwegs.
Fernlicht ausschalten
Das grelle Licht irritiert die Tiere, was dazu führen kann, dass sie einfach stehen bleiben.
Vorgehensweise nach einem Wildunfall: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Anhalten
Bringen Sie das Fahrzeug an einer sicheren Stelle zum Stillstand.
Warnblinkanlage einschalten
Um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen, schalten Sie die Warnblinkanlage Ihres Fahrzeuges ein.
Warnweste anziehen
Bitte diese noch im Auto anziehen, damit Sie für andere Verkehrsteilnehmer*innen sofort ersichtlich sind.
Unfallstelle absichern
Dazu verwenden Sie das Pannendreieck.
Verletzte Personen versorgen
Wählen Sie den Notruf und leisten Sie Erste Hilfe, sollte ein*e Unfallbeteiligte*r verletzt sein.
Behörden verständigen
Informieren Sie die Polizei und/oder die örtliche Jägerschaft und lassen Sie sich eine Meldebestätigung ausstellen, auch wenn das Tier weiterläuft. Sollten Sie die örtliche Jägerschaft nicht kennen, wird die Polizei sie verständigen.
Tier nicht berühren oder mitnehmen
Nehmen Sie das Tier mit, machen Sie sich wegen Diebstahls strafbar. Verletzte Tiere können außerdem gefährlich und infektiös sein, weshalb sie auf keinen Fall angefasst werden sollten. Lassen Sie es an der Unfallstelle liegen und halten Sie Abstand. Die zuständige Jägerschaft kümmert sich um die Entsorgung des Wilds.
Unfallspuren nicht entfernen
Für die polizeiliche Begutachtung sowie die Versicherung gelten Unfallspuren als Beweismittel. Lassen Sie den Unfall protokollieren und von der Polizei oder dem*r Jäger*in bestätigen. Auch Schäden, Blutflecken und Haarreste am Auto sollten dokumentiert werden.
Schaden melden
Mit einem Schadenformular sollten Sie den Unfall umgehend bei Ihrer Versicherung melden. Der Polizeibericht sowie die Unfallbescheinigung des Jägers/der Jägerin sind wichtige Dokumente für die Versicherung, damit diese den Wildschaden überprüfen kann.
Werkstatttermin vereinbaren
Kontaktieren Sie die Werkstatt Ihres Vertrauens und lassen Sie entstandene Schäden reparieren.
Schadensregulierung
Die Schadensregulierung unterscheidet sich von Versicherung zu Versicherung. Handelt es sich um ein entlaufenes Haus- oder Nutztier, so hat meist der/die Halter* in des Tieres für den Schaden aufzukommen, außer es kann bewiesen werden, dass das Tier ordentlich gesichert war. Über die Kostenübernahme des Schadens am Fahrzeug bestimmt eine vorhandene Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Versicherung bei Wildschäden
| Versicherung | Abgedeckte Schäden | Einschränkungen / Besonderheiten |
|---|---|---|
| Teilkaskoversicherung | Schäden durch nachweislichen Zusammenstoß mit einem lebenden Tier | Kein Anspruch, wenn das Tier nicht lebendig war oder das Fahrzeug stand; kein Anspruch bei eigenem Verschulden (z. B. zu hohe Geschwindigkeit); Nachweis des Unfalls über Wildunfallbescheinigung erforderlich |
| Vollkaskoversicherung | Schäden durch Wildunfälle, auch bei selbst verschuldeten Unfällen oder Schäden am stehenden Fahrzeug; auch Folgen von Ausweich- oder Bremsmanövern | Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse möglich |
Auffahrunfälle
Eine Vollbremsung verhindert möglicherweise den Zusammenprall mit einem Tier, steigert aber gleichzeitig das Risiko eines Auffahrunfalls durch das nachkommende Fahrzeug. Die Frage der Schuld wird durch die Größe des Tieres entschieden. Führen Geschwindigkeit und Tiergewicht zu schweren Folgen beim Fahrzeugführenden, ist eine Vollbremsung gerechtfertigt. Bei einem kleinen Tier, wie beispielsweise einem Eichhörnchen, kann ein Auffahrunfall für den nachfolgenden Verkehr gefährlicher sein als der Zusammenstoß. In diesem Fall trägt das vorausfahrende Fahrzeug eine Teilschuld am Unfall.
Schadensersatzansprüche gegen Jagdpächter*in oder Waldbesitzer*in
Gegen Jagdpächter*innen oder Waldbesitzer*innen sind Schadensersatzansprüche bei Wildunfällen kaum oder nur begrenzt möglich, da Wild im juristischen Sinne herrenlos ist. Im Rahmen von Jagdveranstaltungen sind die Veranstalter*innen dazu verpflichtet, das Wild außer Reichweite von befahrenen Straßen zu treiben, um die Wildwechselgefahr auf verkehrsreichen Straßen nicht zu erhöhen.
Strafen bei Zusammenstößen mit Wild
Meldepflicht
Sie sind als Fahrer*in dazu verpflichtet, den Wildunfall bei der Polizei zu melden. Tun Sie das nicht, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen bei einer Anzeige wegen Tierquälerei mit Geldstrafen von 5.000 bis 50.000 Euro rechnen. Auch von der Versicherung ist keine Hilfe zu erwarten, sollten Sie den Unfall nicht melden.
Fahrerflucht
Nach einem Wildunfall einfach weiterzufahren ist zwar keine klassische Fahrer*innen-Flucht, jedoch strafbar, denn dieses Verhalten verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Nach einem Zusammenstoß mit Wildtieren haben Sie als Lenker die Pflicht, das Fahrzeug anzuhalten, die Unfallstelle abzusichern und die Polizei zu informieren.
Wild nicht mitnehmen
Das verletzte oder tote Wild mitzunehmen ist strengstens verboten und resultiert ebenfalls in hohen Geldstrafen.
Sicheres Verhalten bei Wildunfällen
Fahren Sie stets umsichtig und seien Sie bei Wildwechsel-Verkehrsschildern bremsbereit. Mit der richtigen Reaktion nach einem Wildunfall müssen Sie weder mit hohen Reparatur- und Versicherungskosten noch mit Strafen rechnen. Vergessen Sie jedoch auf keinen Fall, sich eine Wildunfallbescheinigung vom Jäger/von der Jäger*in ausstellen zu lassen, damit Sie Ihre Unschuld vor der Versicherung beweisen können.
Häufig gestellte Fragen
FAQ zu Wildschaden am Auto
Fahrzeug an einer sicheren Stelle anhalten, Warnblinkanlage einschalten, Unfallstelle absichern und Verletzte versorgen. Polizei oder Jägerschaft informieren und eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen. Das Tier nicht berühren oder mitnehmen.
Auch wenn kein Schaden am Fahrzeug entstanden ist, muss der Wildunfall der Polizei oder örtlichen Jägerschaft gemeldet werden. Die Unfallstelle absichern und Abstand zum Tier halten, um sich und andere nicht zu gefährden.
Ja, in Österreich besteht Meldepflicht für Wildunfälle. Unterlassen Sie die Meldung, drohen rechtliche Konsequenzen.
Wer einen Wildunfall nicht meldet oder das Tier mitnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, was Geldstrafen von mehreren Tausend Euro nach sich ziehen kann.
Die Versicherung sollte unverzüglich, möglichst noch am Unfalltag, informiert werden. Dazu sind die Wildunfallbescheinigung der Polizei oder des Jägers/der Jäger*in und Fotos oder Nachweise der Schäden hilfreich.